
Lora Praxistipp: Onlinedaten bei Folgebewertungen als Kurzgutachten
Software
9. Sept. 2026

Für Immobilienbewertungen mit dem Kurzgutachten als Folgeauftrag von bereits abgeschlossenen Vorbewertungen ist es in Lora nicht immer erforderlich, dass mit neuen Kurzgutachten auch neue Onlinedaten (aktuelle Bewertungsparameter, für Bodenrichtwerte, Sachwertfaktoren, Vergleichsmieten oder für Vergleichspreise) abgerufen werden. Der erneute Abruf von Onlinedaten kann unter Umständen entfallen, wenn nach einer bereits abgeschlossenen Vorbewertung noch Besichtigungsinformationen erfasst werden sollen. Genauso gut kann ein erneuter Abruf ausbleiben, wenn ausgehend von einer abgeschlossenen Lora Wertindikation, z.B. für Konditionierungen oder Machbarkeitsprüfungen, die dort enthaltenen Onlinedaten für die Anschlussbewertung als Kurzgutachten beibehalten werden sollen. Ebenso kann es zweckmäßig sein, auf den erneuten und damit Abruf aktueller Onlinedaten zu verzichten, wenn der Datenstand zum Zeitpunkt der Vorbewertung mit dem Datenstand zum Zeitpunkt der Folgebewertung übereinstimmen soll.
In solchen Fällen kann mit der Funktion Folgebewertung der wiederholte Abruf von Onlinedaten für neue Kurzgutachten verhindert werden, indem in den Stammdaten Kurzgutachten (Einstellungen) unter dem Punkt Onlinedaten der Eintrag Onlinedaten bei Folgebewertung aktualisieren auf Ja, Aktualisierung abwählbar umgestellt wird:

Anschließend kann im Dialog Folgebewertung anlegen unter dem Eintrag Wertaktualisierung der Abruf neuer Onlinedaten für den Folgeauftrag als Kurzgutachten unterbunden werden, indem die Auswahl auf Keine Aktualisierung eingestellt wird:

Sollen in den neu angelegten Kurzgutachten als Folgeauftrag nachträglich doch noch neue Onlinedaten und damit ein aktueller Datenstand für die Wertermittlung herangezogen werden, kann dies unter den Objektangaben durch einen Klick auf Onlinedaten aktualisieren einmalig erfolgen:


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