
Lora Praxistipp: Gutachtenart „Vollgutachten“ nachträglich ändern
Software
16. Dez. 2025

Manchmal stellt sich erst nach dem Anlegen eines Bewertungsauftrags heraus, dass ein Vollgutachten gar nicht nötig ist. Gerade bei Kleindarlehensobjekten nach § 24 BelWertV reicht oft ein Kurzgutachten oder eine Wertindikation aus. In Lora lässt sich die gewählte Gutachtenart unkompliziert korrigieren, solange der Auftrag noch nicht bearbeitet wurde.
Der Weg ist einfach: Im Reiter Auftrag unter „Details“ kann eine andere Bearbeitungsvariante ausgewählt werden. Voraussetzung ist, dass der Auftrag den Status „Bewertung zugeteilt (unbearbeitet)“ hat und der Berechnungsreiter noch nicht geöffnet wurde. Dann steht einem Wechsel von Vollgutachten auf Kurzgutachten oder Wertindikation nichts im Weg.

Ein kleiner Tipp, der im Alltag viel Zeit spart und Fehleingaben unkompliziert korrigierbar macht.

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